Widerstand, notfalls mit Waffengewalt, erlaubt? – Nachgefragt bei Volker Tschapke
Wir hatten ja über die zahlreichen Veranstaltungen zum Gedenken an den 20. Juli 1944 berichtet. Vor 77 Jahren hatten heldenhafte Militärangehörige versucht, Adolf Hitler zu beseitigen. Oberst Claus Schenk Graf von Stauffenberg galt als Kopf der Widerstandsbewegung. Er wurde noch am 20. Juli im Bendlerblock im Tiergarten standrechtlich erschossen. Andere Widerstandskämpfer, so wie beispielsweise der Generalmajor Hans Paul Oster, wurden im KZ ermordet. Unsere Redaktion sprach mit dem Ehrenpräsidenten der „Preußischen Gesellschaft“, Dipl.-Ing. Volker Tschapke, über den Widerstand.
Stimme-Der-Hauptstadt: Darf ein Preuße sich gegen seine Obrigkeit überhaupt auflehnen?
Volker Tschapke: „Diese Frage ist eine sehr ehrenvolle Frage. Sie betrifft einen Deutschen Schicksalstag! Diese Frage wird uns sicherlich für immer sehr bewegen und beschäftigen. Die Frage also, wie diese Tat des Oberst Graf Schenk von Stauffenberg zu bewerten ist. Diese Tat, dieses Attentat, also der Stolz vor dem Königsthron, ist Grundlage unseres Staates und unserer Gesellschaft geworden und wird daher von uns dementsprechend auch jedes Jahr aufs Neue gewürdigt. Der Preuße hat nicht nur das Recht, sich gegen ein mörderisches Regime aufzulehnen, er sollte, ja er muss, aus seinem Innersten heraus, es sogar tun! Die Bundeswehr würdigt daher auch stets mit einem öffentlichen Gelöbnis im Bendlerblock, dem Sitz des Bundesministers der Verteidigung, diesen Tag! Helm ab zum Gebet für unsere Helden des 20. Juli!! Mögen sie für immer in Frieden ruhen und unvergessen bleiben.“
Stimme-Der-Hauptstadt: Vielen Dank für das Gespräch.
(Text: Volker Neef/Foto: Frank Pfuhl)