TÜV-Verband zum Saisonstart: Tipps für sicheres Fahren mit Karussell, Achterbahn und Co.
Zum Start der Volksfest- und Freizeitparksaison: Trotz hoher Sicherheitsstandards bergen Fahrgeschäfte gewisse Risiken. Besucher sollten Nutzungshinweise und Vorschriften beachten. TÜV-Verband gibt Tipps für ein sicheres Fahrvergnügen und fordert weitere Verbesserung der Sicherheit von Fliegenden Bauten und Fahrgeschäften in Freizeitparks.
Kürzlich hat in ganz Deutschland die Freizeitparksaison begonnen. Auch die ersten Volksfeste wie das Berliner Frühlingsfest öffnen pünktlich zum Osterfest ihre Tore. Neben Bratwurst und Zuckerwatte locken auch zahlreiche Fahrgeschäfte wie Riesenräder, Luftschaukeln oder Achterbahnen die Besucher an. „Fahrgeschäfte müssen enormen dynamischen Belastungen standhalten und gleichzeitig höchste Sicherheitsstandards erfüllen“, sagt André Siegl, zuständig für Fliegende Bauten beim TÜV-Verband. „Aber auch die Fahrgäste können etwas zu ihrer Sicherheit beitragen, indem sie die Betriebs- und Nutzungsvorschriften beachten.“ Der TÜV-Verband erklärt, was Adrenalinjunkies tun können, um ihr Fahrvergnügen sicherer zu machen.
Sicherheitstipps für Fahrgäste
Ob Freizeitpark oder Kirmes – die folgenden Tipps sollten Fahrgäste für ein sicheres Vergnügen beachten:
Hohes Sicherheitsniveau von Fliegenden Bauten in Deutschland
Fliegende Bauten sind temporäre Anlagen auf Volksfesten, die aufgebaut und nach dem Ende der Veranstaltung wieder vollständig abgebaut werden. Dazu zählen zum Beispiel auch Fahrgeschäfte wie Achterbahnen, Karussells oder Riesenräder. Durch den häufigen Auf- und Abbau sind Fliegende Bauten besonders mangelanfällig. Deshalb muss nach jedem Aufbau der Anlage eine so genannte Gebrauchsabnahme vor Ort erfolgen. Die Gebrauchsabnahme wird von der zuständigen Bauaufsicht oder in deren Auftrag von Prüfämtern oder anerkannten Prüfstellen wie zum Beispiel den TÜV durchgeführt. Siegl: „Das Sicherheitsniveau von Fahrgeschäften in Deutschland ist im internationalen Vergleich grundsätzlich hoch und gilt als vorbildlich.“
Unterschiede zwischen den Prüfungen im Freizeitpark und auf dem Volksfest
Für Fliegende Bauten sind die technischen Anforderungen in der Norm DIN EN 13814 geregelt. Diese schreibt zum Beispiel vor, wie die Kirmesbesucher während der Fahrt durch Rückhaltesysteme gesichert werden müssen und wie technische Fehler beim Schließen von Sicherheitsbügeln verhindert werden können. „Eine gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung der DIN EN 13814 besteht für die Betreiber von Freizeitparks anders als bei Jahrmärkten jedoch nicht“, sagt Siegl. „Die Fahrgeschäfte in den meisten Freizeitparks werden aber in bestimmten Zeitabständen, zum Beispiel einmal jährlich, auf ihren sicheren technischen Zustand überprüft. Eine von der Norm vorgesehene Nachrüstung bestimmter Sicherheitsanforderungen ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.“ Das bedeutet, dass einmal baurechtlich genehmigte Fahrgeschäfte in Freizeitparks grundsätzlich dauerhaft genehmigt sind, diese aber als Sonderbauten mit bestimmten Prüffristen belegt sind. Bei gravierenden Sicherheitsbedenken oder nach schwerwiegenden Vorfällen mit anschließender vorübergehender Sperrung des Fahrgeschäftes kann eine Nachrüstung an den aktuellen Stand der Technik gefordert werden.
Sicherheit von Fliegenden Bauten und Fahrgeschäften in Freizeitparks weiter verbessern
Trotz des insgesamt hohen Sicherheitsniveaus von Fahrgeschäften in Deutschland kam es in den vergangenen Jahren zu einigen schweren Unfällen, die vor allem auf Fehlern bei der Anwendung von Bedienungs-, Betriebs- oder Benutzungsvorschriften zurückzuführen sind. Deshalb sollte das Sicherheitsniveau von Fahrgeschäften auf Volksfesten und in Freizeitparks weiter erhöht werden. Der TÜV-Verband fordert daher,
Wir wünschen allen Besuchern sichere Fahrten mit Karussell, Riesenrad, Achterbahn und Co. sowie viel Spaß und Nervenkitzel auf den kommenden Volksfesten und in den Freizeitparks!
Das teilte unserer Redaktion der TÜV-Verband e. V. mit. Er ist beheimatet in Friedrichstraße 136 in 10117 Berlin-Mitte. (Fotos: Volker Neef)