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Oder-Neiße-Grenze ist rechtens

Stettin (Foto: AdNe)

Oder-Neiße-Grenze ist rechtens

Die Potsdamer Konferenz fand im August 1945 statt.

Die Siegermächte USA, UdSSR und Großbritannien waren sich schnell einig, wie die zukünftige Landkarte in Europa auszusehen habe.

Ein Punkte lautete: Die UdSSR darf Polen östliche Landesteile wegnehmen. Man sprach dafür Polen östliche Landesteile des Deutschen Reiches zu. Das südliche Ostpreußen beispielsweise, Schlesien und Pommern mit Städten wie Stettin, Breslau, Beuthen, Krakau und Danzig gehörten fortan zur damaligen Volksrepublik Polen. Das nördliche Ostpreußen mit der Universitätsstadt Königsberg wurde Teil der Sowjetunion.

Stettin (Foto: AdNe)

Die Oder-Neiße-Grenze, auch Oder-Neiße-Demarkationslinie genannt, markierte den Grenzverlauf zwischen der DDR und Polen sowie der CSSR. Die Länge beträgt rund 460 Kilometer. Davon entfallen auf den Landbereich 51 Kilometer, auf den Bereich von Flüssen und Seen knapp 390 Kilometer. Im Ostsee-Hoheitsgewässer sind es ca. 6 Seemeilen, das entspricht knapp 11 Kilometern. Bei den inneren Meeresgewässern sind es ca. 20 Kilometer. 

Gerade in Westdeutschland gab es Gegner dieser Vereinbarungen. Sie wollten die abgetretenen deutschen Gebiete zurückholen. Diese Gegner engagierten sich oft in Vertriebenenorganisationen, die einst auch über auflagenhohe Zeitungen verfügten. Es muss angemerkt werden, die damaligen Zeitgenossen wollten eine Wiedervereinigung in den Grenzen des Deutschen Reiches von 1937 immer auf friedlichem Wege erreichen.

Stettin (Foto: AdNe)

Die Zahl der politischen Hitzköpfe war sehr überschaubar. 

Nach dem Zerfall der UdSSR 1990 keimte bei deutschen Vertriebenen und deren Nachkommen Hoffnung auf, man werde demnächst die 1945 verloren gegangenen Landesteile zurückerhalten.

Einige Bürger wollten die in der Amtszeit von Bundeskanzler Willy Brandt (1969 bis 1974) unterzeichneten Abkommen mit der UdSSR, Polen und CSSR für kraftlos erklären lassen. Ihr Argument lautete, durch die neue politische Weltlage, dazu zählte auch die Auflösung der DDR, hätten sich nunmehr andere Voraussetzungen ergeben. 

Daher schaltete man das Bundesverfassungsgericht ein. Die obersten deutschen Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe urteilten jedoch, dass die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie verfassungsgemäß sei.

Dieses Urteil fällte man am 13. Juli 1992, heute vor 31 Jahren.

Text: Volker Neef

Foto: AdNe

Frank Pfuhl
Frank Pfuhl
SDHB Redaktion Berlin