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Nicht immer unfehlbar

Innenraum einer Katholischen Kirche (© Volker Neef)

Nicht immer unfehlbar

Eine katholische Kirchengemeinde in München, in Chicago, in Accra, in Tokio oder sonst wo auf der Welt, alle haben die Gemeinsamkeit: In religiösen Angelegenheiten hat einzig und allein der Papst das letzte Wort.


Er hat auch das letzte Wort in theologischen Fragen an katholischen Universitäten bzw. staatlichen Hochschulen im Fachbereich Katholische Theologie.
Ebenso kann der Heilige Vater einen bestimmten Priester zum Kurienkardinal, Kardinal, Erzbischof, Bischof und Weihbischof sowie Nuntius ernennen. Wen er in diesen Stand erhebt, bleibt einzig und allein dem Stellvertreter Christi überlassen.
Diese Machtfülle beinhaltet auch das Recht, hohe katholische Würdenträger ohne Angaben von Gründen jederzeit in den Ruhestand zu versetzen oder einem Amtsträger die Würde wieder zu entziehen. Selbst die Verbannung, also zum Beispiel der Aufenthalt eines katholischen Geistlichen in ein Kloster bis an dessen Lebensende, kann der Papst anordnen. Wer sich widersetzt, muss mit Exkommunion rechnen, also dem Ausschluss aus der Katholischen Kirche.


Die Lehre der Unfehlbarkeit des Papstes kam während der Amtszeit von Papst Pius IX. auf. Er lebte von 1792 bis 1878. Das Amt des Papstes hatte von 1846 bis zu seinem Tode inne.
Mit fast 32 Jahren Amtszeit steht er in der Geschichte der Päpste bis heute unangefochten auf dem 1. Platz. Papst Johannes Paul II. (1920 bis 2005, Papst von 1978 bis zu seinem Tode) sprach Pius IX. im Jahre 2000 selig.
Das Erste Vatikanische Konzil begann am 8. Dezember 1869 unter der Leitung von Pius IX. und er beendete es im Sommer 1870.
Am 18. Juli 1870, heute vor 154 Jahren, schrieb das Erste Vatikanische Konzil die Unfehlbarkeit des Papstes fest. Sie gilt aber nur für Glaubens- und Sittenfragen, die strittig sind. Kraft seines Amtes darf der Heilige Vater eine verbindliche Entscheidung herbeiführen. Löst er in seiner knappen Freizeit beispielsweise ein Kreuzworträtsel, darf er sich dabei ruhig einmal bei der Beantwortung der einen oder anderen Frage irren. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, der oft herumgeistert, wenn behauptet wird, der Papst ist unfehlbar. Löst er mit seinem Großneffen zusammen eine in der Schule gestellte mathematische Hausarbeit, wird ein falsches mathematisches Ergebnis nicht dadurch richtig, weil Seine Heiligkeit den Rechenfehler begannen hat.


Mit der Entscheidung, der Papst ist unfehlbar, waren aber 1870 nicht alle Katholiken einverstanden. Der Papst drohte den Gegnern des Beschlusses des Ersten Vatikanische Konzils die Exkommunizierung an. Einige Katholiken trennten sich daraufhin von der Römisch-Katholischen Kirche. Ihre neue, bzw. „alte“ religiöse Heimat war dann die Alt-Katholische Kirche. Deren Oberhaupt ist nicht unfehlbar.
Diese Kirche ist aber im Vergleich zur Römisch-Katholischen Kirche sehr überschaubar. Lebten 2011 in Deutschland ca. 24,1 Millionen Christen, die der Römisch-Katholischen Kirche angehören, waren es knapp 16.000 Alt-Katholiken. Knapp 110 Priesterinnen und Priester der Alt-Katholischen Gemeinde verteilen sich auf 7 Dekanate in 60 Pfarrgemeinden. In der Römisch-Katholischen Kirche verzeichnet man in Deutschland ca. 10.150 Pfarreien, dort sind ca. 11.250 Geistliche im Einsatz.


Text/Foto: Volker Neef

Frank Pfuhl
Frank Pfuhl
SDHB Redaktion Berlin