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Kreuzzug in Bayern 

(Foto: Frank Pfuhl)

Kreuzzug in Bayern 

In Bayern wollten einige Eltern Anfangs der 1990er-Jahre keine Kruzifixe mehr in den Klassenzimmern sehen. 

Bevor man im Wirtshaus am Stammtisch ein „Fass gegen den Islam aufmacht“, dem sei gesagt: Es waren biodeutsche Eltern mit spiritueller und esoterischer Weltanschauung, die das Kreuz als Teufelswerk angesehen hatten.

Die Bayerische Volksschulordnung von 1983 sollte nach ihrem Willen für verfassungswidrig erklärt werden. Die Richter sahen die sogenannte negative Glaubensfreiheit nach Prüfung der Gesetzeslage tatsächlich für verletzt an. Das Gericht wies daraufhin, dass der Staat nicht nur eine religiöse Neutralitätspflicht aus der Verfassung habe; vielmehr könne er sich nicht selbst auf Religionsfreiheit oder eine bestimmte Weltanschauung berufen. 

Begründet wurde dies u. a. damit, ein Staat gehöre ja prinzipiell keiner Religion an. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ging in die Rechtsgeschichte als „Kruzifix-Beschluss“ ein. In den Medien ist er auch sehr oft als „das Kruzifix-Urteil“ betitelt worden. 

Das Bundesverfassungsgericht sprach das „Kruzifix-Urteil“ am 16. Mai 1995, heute vor 29 Jahren, aus.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat man am 10. August 1995 veröffentlicht. Es blieb bis heute weitgehend ohne praktische Folgen. Nach dem Willen der Regierung in München soll das Kreuz im Klassenzimmer weiterhin der Regelfall bleiben. Nur in wenigen speziell begründeten „atypischen Ausnahmefällen“ soll es auf einzelne Klagen hin abgehängt werden. Nachdem § 13 Abs. 1 Satz 3 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern für nichtig erklärt wurde, hat die Regierung im Freistaat Bayern am 23. Dezember 1995 (GVBl. 850) ein neues Gesetz für Schulen eingefügt. Darin ist zu lesen: „Angesichts der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns wird in jedem Klassenraum ein Kreuz angebracht“. 

Text: Volker Neef

Foto: Frank Pfuhl

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Frank Pfuhl
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SDHB Redaktion Berlin