Bei Gründung der Bundeswehr 1955 sprach man ausschließlich von Kameraden.
Das Wort „Kameradinnen“ kam erst 45 Jahre hinzu. So ganz korrekt ist diese Angabe nicht! Bereits Mitte der 1970er Jahre durften beispielsweise Medizinerinnen, Apothekerinnen, Zahnärztinnen in Uniform ihren Dienst antreten. Tätigkeiten an der Waffe, Einsatz auf See, Einsatz als Panzerfahrerin oder als Kampfpilotin waren den Damen weiterhin versagt.
Am 27. Oktober 2000, heute vor 23 Jahren, änderte sich alles! Der Bundestag legte fest, dass Frauen grundsätzlich alle militärischen Laufbahnen bei der Bundeswehr besetzen können.
Hintergrund dieser Bundestagsentscheidung war ein Urteil! Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte geurteilt, dass das Verbot gegen die berufliche Gleichstellung der Geschlechter verstößt. 2001 beginnen die ersten Frauen ihren Dienst an der Waffe.
Das gehört auch zur Wahrheit: Eine Dame aus Norddeutschland wollte Soldatin werden. Da ihr das gesetzlich verboten war, klagte sie. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hatte dann 2000 den Bundestag wachgerüttelt.
Text/Foto: Volker Neef