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Gesetze, die kein Mensch braucht-GdP fordert Streichungen für effektivere Behördenarbeit

(© Frank Pfuhl)

Nicht nur die Polizei Berlin plagen Personalsorgen. Seit Jahren weist die Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf fehlende Personalkapazitäten, Pensionswellen und zu geringe Einstellungszahlen von dringend benötigten Nachwuchskräften in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes hin. Da sich daran auf absehbare Zeit nichts ändern wird, arbeitet die GdP seit Längerem an Ideen zur Effektivierung der Arbeit, um den Kernaufgaben nachkommen zu können – Ein wichtiger Baustein: Das Streichen von Berliner Landesgesetzen, die in den Behörden für bürokratischen Aufwand sorgen, die aber kein Mensch braucht.

„Selbst die Berliner Landesregierung hat festgestellt, dass wir Bürokratie abbauen müssen, um Verwaltungshandeln effizienter zu gestalten. Dass es eine ganze Reihe von Gesetzen gibt, die nicht mehr zeitgemäß oder überflüssig sind, andere Regelungen aber komplett fehlen, so dass polizeiliche Maßnahmen verkompliziert werden, betonen wir immer wieder. Wir halten das LADG nach wie vor für ein überflüssiges Bürokratiemonster, müssen das Versammlungsfreiheitsgesetz und auch das Rettungsdienstgesetz anpassen, brauchen ein Veranstaltungssicherheitsgesetz und müssen Datenschutz komplett anders denken. Es gibt aber auch eine Reihe an Gesetzen, die auf den ersten Blick nichts mit Polizei zu tun haben, aber andere Bereiche wie die Justiz oder die Bezirke betreffen und Auswirkungen haben. Diese hemmen die effektive Arbeit, binden Personal, verhindern die Konzentration auf echte Strafverfolgung und bescheren der Polizei subsidiäre Aufgaben, so dass eigentliche polizeiliche Kernaufgaben liegenbleiben“, sagte GdP-Landeschef Stephan Weh. Als Berliner Besonderheit vertritt die Gewerkschaft nicht nur Mitglieder der Polizei, sondern auch der Feuerwehr, aus dem LABO, LEA und den Bezirken. Zur Veranschaulichung nennt die GdP drei Gesetze, die kein Mensch braucht.

Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz 

Das Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz schreibt vor, dass Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung transparent gemacht werden. Anhand der Kontrollen erfolgen Risikobewertungen nach einem Punkteschema, das dann schriftlich zur Verfügung gestellt und unter Nennung der Betriebsstätte als Barometer im Internet veröffentlicht wird. Seit Inkrafttreten 2023 ist genau ein Betrieb im Internet gelistet worden, auch weil in den Bezirken nicht einmal ein Zehntel der geplanten Kontrollen durchgeführt werden konnte, wobei die ständig wechselnden Anforderungen Betriebe sowie Behörden vor Probleme stellen.

Schiedsamtsgesetz

Das Schiedsamtsgesetz gibt es bereits seit 1994, es wird nur bei 0,2 Prozent der Zivilverfahren in Anspruch genommen. Der Blick in andere Bundesländer legt nahe, dass es durchaus andere Alternativen der gütlichen Streitbeilegung gibt.

Tierschutzverbandsklagegesetz

Seit September 2020 ist das Tierschutzverbandsklagegesetz inkraft. Zuständig für den Vollzug sind die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht der Bezirke sowie das LAGeSo. In den letzten mehr als vier Jahren gab es nur sehr wenige Fälle, in denen anerkannte Tierschutzorganisationen Rechtsmittel eingelegt haben, so dass der Nutzen für den Tierschutz in der Stadt gen Null geht, aber unglaublich viel Papier gewälzt wird.

Weh abschließend: „Gesetze sind wichtig und sollten mit Blick auf die Gegebenheiten stets überprüft und bei Notwendigkeit angepasst werden. Es schadet aber auch nicht, sich einzugestehen, dass sie Nonsens sind und sie dann zu streichen.“

Das teilte unserer Redaktion der Berliner GdP-Landeschef Stephan Weh mit. (Foto: Frank Pfuhl)