Im Parlament des Preußischen Freistaats stand das Thema „Größe des Stadtgebiets von Berlin“ kurz nach dem 1. Weltkrieg auf der Tagesordnung.
Die Stadt platzte buchstäblich aus allen Nähten. Daher kam es zu einem „Groß-Berlin-Gesetz“. Die Neuordnung der Stadtgemeinde Berlin sah vor, sieben Stadtgemeinden, die vor den Toren des damaligen Berlins gelegen hatten, zusammenzuschließen zum „Groß Berlin“. So verloren Charlottenburg, Köpenick, Neukölln, Lichtenberg, Spandau, Wilmersdorf und Schöneberg ihre Eigenständigkeit. Zu „Groß Berlin“ kamen auch fast 60 Landgemeinden hinzu und 27 Gutsbezirke.
Nach diesem Zusammenschluss, der am 1. Oktober 1920 in Kraft getreten ist, verfügte Berlin über rund 880 Quadratkilometer. Knapp 4 Millionen Einwohner lebten zu der Zeit in Berlin. Die Landfläche Berlins hatte sich durch das „Groß-Berlin-Gesetz“ 13 Mal vergrößert. Von der Einwohnerzahl waren damals nur London und New York größer als Berlin.
Das Parlament des Freistaates Preußen hatte das „Groß-Berlin-Gesetz“ am 27. April 1920, heute vor 104 Jahren, verabschiedet.
Text: Volker Neef
Foto: Frank Pfuhl