Der Personalausweis weist eine Person aus
Der Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland ist eine Urkunde vom Amt. Diese Urkunde stellt unter Beweis, der rechtmäßige Besitzer des Personalausweises ist deutscher Staatsbürger. Der Name gibt es her! Der Personalausweis weist eine ganz bestimmte Person aus.
Mit einem Personalausweis, möglichst einem gültigen, lebt es sich komfortabler.
Grenzübertritte, Eröffnung eines Kontos, Abholen von Paketen, Anmieten von Fahrzeugen und vieles mehr sind nur mit dem Personalausweis möglich.
Am 24. Juni 1916, heute vor 107 Jahren, führte das Deutsche Reich den Personalausweis ein. Die Bekanntgabe hatte im Reichs-Gesetzblatt im Jahre 1916 die Nr. 143.
Text: Volker Neef
Foto: Frank Pfuhl