1955, bei Gründung der Bundeswehr, sprach man ausschließlich von Kameraden.
Das Wort „Kameradinnen“ kam erst 45 Jahre hinzu. So ganz korrekt ist diese Angabe nicht! Bereits Mitte der 1970er Jahre durften beispielsweise Medizinerinnen, Apothekerinnen, Zahnärztinnen in Uniform ihren Dienst antreten. Tätigkeiten an der Waffe, Einsatz auf See, Einsatz als Panzerfahrerin oder als Kampfpilotin waren den Damen weiterhin versagt.
Dann kam die Änderung 2000. Am 19. Dezember 2000, heute vor 23 Jahren, wurde der Artikel 12a des deutschen Grundgesetzes geändert. Fortan ist auch Frauen der Dienst in der deutschen Armee erlaubt.
Text/Foto: Volker Neef