Bezirksstadträtin Julia Schrod-Thiel: Flohmarkt Markstraße wird engmaschig und stets kontrolliert
Kürzlich hatten wir über den Flohmarkt in der Markstraße berichtet. Dazu ließen wir den Reinickendorfer Bezirksverordneten Sebastian Maack, zugleich Fraktionsvorsitzender der AfD, zu Wort kommen. In diesem Interview teilte Sebastian Maack seine Befürchtung mit, dass das Flohmarkt-Chaos zurückkehren könne. Julia Schrod-Thiel (CDU) ist im Bezirksamt Reinickendorf Bezirksstadträtin für Ordnungsangelegenheiten. Bezirksstadträtin Julia Schrod-Thiel teilte uns mit: „Die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der direkt vor Ort betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, kann ich sehr gut nachvollziehen und nehme diese selbstverständlich ernst. Wir haben uns darauf im Ordnungsamt verständigt, dass wir aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit engmaschig und direkt ab dem 19. März 2023 kontrollieren und Rechtsverstöße sofort ahnden werden. Die Polizei Berlin ist von uns in Kenntnis gesetzt worden und hat ihre Unterstützung zugesagt. Gemeinsam waren wir bereits am letzten Sonntag (Anm.: 19. März) vor Ort. Unerlaubte Sondernutzungen sowie Parkverstöße werden vom Ordnungsamt konsequent verfolgt.
Ich weise darauf hin, dass das Problem in den vergangenen Jahren bis zum Jahr 2021 nicht der Flohmarkt an sich war, sondern die Ansammlungen von illegalen Händlern, die durch den Flohmarkt angezogen wurden. Zwischen den einzelnen Privatflächen mit Flohmärkten entlang der Markstraße hatte sich eine Zone illegalen Handels zuzüglich Park- und Verkehrschaos gebildet und regelrecht verstetigt. Diese über einen langen Zeitraum gewachsene Ansammlung illegalen Handels wurde durch die Ordnungsämter aus Reinickendorf und Mitte sowie die Berliner Polizei gemeinsam eingedämmt und mit weiteren Akteuren kamen die Flohmärkte an der Markstraße zum Erliegen.
Um den rechtlichen Rahmen für die Durchführung von Flohmärkten zu erläutern möchte ich Ihnen ergänzend folgende Hinweise mitgeben:
1. Es gilt zunächst, dass eine Genehmigung zur Durchführung eines Flohmarktes auf privaten Flächen nicht erforderlich ist.
2. Sofern die Absicht besteht, einen privaten Flohmarkt zu veranstalten, müssen keine besonderen Voraussetzungen erfüllt sein, solange keine gewerblichen Händler teilnehmen und der Verkauf auf privater Fläche stattfindet.
3. Diese privaten Veranstaltungen unterliegen nicht den Vorschriften der Gewerbeordnung und des Ladenöffnungsgesetzes.
4. An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Regel keine gewerblichen Floh- und Trödelmärkte stattfinden.
Der Flohmarkt in der Markstraße ist ein privater Flohmarkt, der zudem auf nicht öffentlichem Grund stattfindet. Ein Untersagen des Betriebs des Flohmarktes ist gesetzlich nicht möglich, solange der ordnungsrechtliche Rahmen eingehalten wird.
Daher wird dieser Rahmen von uns an jedem Sonntag kontrolliert. Frühere Zustände wollen wir so gar nicht erst entstehen lassen“.
An dieser Stelle bedanken wir uns nochmals für die Ausführungen der Reinickendorfer Bezirksstadträtin Julia Schrod-Thiel.
Text: Volker Neef
Foto: Frank Pfuhl