Bello und Mietze erhielten Rechte
Seit Jahrtausenden begleiten uns Menschen Haustiere.
Man war sich einst einig, dass Tiere Mitgeschöpfe sind. Daher schuf man ein Tierschutzgesetz (TierSchG) in Deutschland. Der Hintergrund war „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen“.
Der Grundsatz dieses Gesetzes lautet: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen“.
Das erste Tierschutzgesetz verabschiedete man am 24. November 1933, heute vor 90 Jahren.
Text/Foto: Adam Neef