Böller und Raketen nur bei seriösen Anbietern kaufen – sonst drohen empfindliche Strafen. TÜV-Verband gibt Hinweise für eine sichere Silvesternacht.
Ab Samstag, 28. Dezember, ist es wieder soweit. Dann ist für drei Tage der Verkauf von Silvester-Feuerwerk wie Raketen, Böllern, Knallfröschen oder Leuchtfontänen erlaubt.
Der TÜV-Verband warnt vor den Verletzungsgefahren und vor dem Kauf illegaler Ware aus dubiosen Quellen. Bei Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz drohen hohe Geldbußen und sogar Haftstrafen. „Beim Abbrennen von Pyrotechnik ist trotz Feierstimmung erhöhte Vorsicht geboten“, sagt Dr. Hermann Dinkler, Experte für Brand- und Explosionsschutz beim TÜV-Verband. „Ein unsachgemäßer Gebrauch kann zu schweren Verbrennungen oder anderen Verletzungen führen.“ Besonders gefährdet sind Hände, Finger sowie Augen und Ohren. Darüber hinaus warnen Lungenärzte vor allem Patienten mit einer chronischen Lungenerkrankung wie Asthma vor der hohen Feinstaubbelastung in der Silvesternacht.
Verhaltensregeln für ein sicheres Feuerwerk
Beim Böllern auf Gefahrenkategorien achten
Feuerwerkskörper werden in verschiedene Kategorien eingeteilt. Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 eignet sich auch für ältere Kinder und Jugendliche. Dazu gehören Wunderkerzen, Knallteufel, Pfennigschwärmer, kleine Fontänen und Kreisel oder auch Tischfeuerwerk. Es darf von Kindern ab zwölf Jahren gekauft und gezündet werden. Kleinfeuerwerk der Kategorie F2 umfasst herkömmliche Raketen und Böller und darf erst ab 18 Jahren gekauft und verwendet werden. Der häufigste Bestandteil von Feuerwerkskörpern ist Schwarzpulver.
Feuerwerkskörper der Gefahrenkategorien F3 und F4 enthalten so große Mengen an dem Explosivstoff und weiteren gefährlichen Stoffen, dass sie nur von Personen mit behördlicher Erlaubnis oder Pyrotechnikern erworben und gezündet werden dürfen. „Feuerwerkskörper für die Silvesternacht sollten nur in seriösen Geschäften oder Online-Shops gekauft werden“, sagt Dinkler. „So können Nutzer:innen sicher gehen, dass die Böller tatsächlich für den Gebrauch in Deutschland durch Privatleute zugelassen und vor allem sicher sind.“ Der Besitz, die Weitergabe und das Abbrennen von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Der Import von ungeprüften Böllern und Raketen unterliegt zusätzlich dem Zollrecht und wird entsprechend bestraft. In den Wochen vor Silvester werden vor allem im Grenzgebiet zu Polen und Tschechien von der Bundespolizei große Mengen illegaler Feuerwerkskörper beschlagnahmt. Viele in den Nachbarländern frei verkäufliche Pyrotechnik ist Deutschland nicht erlaubt, weil sie beispielsweise größere Mengen Sprengstoff enthält.
Der TÜV-Verband warnt auch ausdrücklich davor, Knaller oder Raketen selbst herzustellen. „Immer wieder kommt es vor, dass Pyrofans Böller und andere Feuerwerkskörper selbst bauen und damit sich und andere Gefahr bringen“, sagte Dinkler. Neben der Gefahr für Leib und Leben handelt es sich um einen Verstoß gegen das Waffengesetz, der mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.
Das teilte unserer Redaktion Dr. Hermann Dinkler, Experte für Brand- und Explosionsschutz beim TÜV-Verband, mit. (Foto: Frank Pfuhl)