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Nicht aufhalten, bitte

(Foto: BVG)

Wer Türen von U-Bahn, Tram oder Bus mutwillig offen hält und so den Fahrbetrieb verzögert, muss zukünftig mit einer Vertragsstrafe rechnen ● Keine Waffen auf Grundstücken und in Anlagen ● BVG passt Nutzungsordnung zum 1. Mai an

Täglich befördern die Berliner Verkehrsbetriebe rund 3 Millionen Menschen in U‑Bahn, Bus und Tram. Damit der Betrieb reibungslos läuft und alle Fahrgäste sicher an ihr Ziel kommen, ist gegenseitige Rücksichtnahme das A und O. Zu diesem Zweck wird die Nutzungsordnung der BVG ab dem 1. Mai 2025 unter anderem um folgende Regel ergänzt: Wer Türen mutwillig blockiert und dadurch den Schließprozess sowie die Abfahrt verzögert, dem droht eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro.

Darüber hinaus übernimmt die BVG zum 1. Mai aus den geltenden Beförderungsbedingungen die Waffengesetz-Regelung in die aktuelle Nutzungsordnung. Diese gilt für alle öffentlich zugänglichen Grundstücke und Anlagen der BVG. Danach ist Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, das Betreten der Anlagen und die Nutzung der Verkehrsmittel untersagt. Im Zuge der aktuellen Debatte zu Messer- und Waffenverbotszonen im gesamten Bereich des öffentlichen Berliner Nahverkehrs wird es hier zukünftig weitere Anpassungen geben.

Warum die neue Tür-Regelung?

  • Verzögerungen vermeiden und Gefahren minimieren

Jedes Offenhalten der Türen verzögert das Ein- und Aussteigen mit unmittelbaren Auswirkungen auf den gesamten Linienbetrieb. Im Sinne eines reibungslosen Ablaufs und des aktuellen Kurses „Stabilität vor Wachstum“ bittet die BVG alle Fahrgäste um Umsicht und Unterstützung bei zügigen Abfahrten.

Darüber hinaus kann das Blockieren im Schließprozess gefährlich werden. Wer nach dem Ertönen des Türsignals noch im Türbereich steht, bringt sich in die Gefahr eingeklemmt oder verletzt zu werden.

  • Häufigkeit von Türstörungen reduzieren

Wer die einfachen Verhaltensregeln befolgt, beugt nicht nur Risiken vor, sondern auch Türschäden. Bei Störungen müssen regelmäßig einzelne Türen gesperrt werden, in älteren U-Bahn-Zügen kann das sogar ganze Wagen betreffen – da Türen nicht einzeln gesteuert werden können. Zu- und Ausstieg werden dadurch beeinträchtigt und verlangsamt.

Im Schnitt kommt es allein im U-Bahn-Betrieb pro Monat zu etwa 200 Türstörungen – viele davon durch mutwilliges Offenhalten. Jeder defekte Türmechanismus muss aus Sicherheitsgründen gesperrt und kann häufig nur in der Werkstatt repariert werden. So fehlen die Züge im Liniennetz, und es entstehen der BVG in Summe hohe Reparaturkosten.

Das Betriebs- und Sicherheitspersonal der BVG ist verantwortlich für die Umsetzung der neuen Regelung in U-Bahn, Tram und Bus. Das teilte unserer Redaktion die Pressestelle der BVG mit. (Foto: BVG)