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GdP: In Notwehr muss man zur Dienstwaffe greifen

(Foto: Frank Pfuhl)

Am Abend des 28. Januar kam es in Neukölln zu einem Angriff auf Polizeibeamte durch einen Hund. Die Polizei teilte mit: „Nach bisherigem Kenntnisstand waren Polizeikräfte in der Kirchhofstraße wegen eines Betäubungsmittelhandels eingesetzt. Im Zuge von Durchsuchungsmaßnahmen in einem dortigen Lokal rannte ein Hund gegen 18:20 Uhr plötzlich bedrohlich auf zwei Beamte zu, woraufhin einer von ihnen mehrere Schüsse auf das Tier abgab. Ein Beamter wurde durch ein abgepralltes Projektil an einem Bein getroffen, erlitt dadurch ein Hämatom und setzte seinen Dienst fort. Bei den Durchsuchungsmaßnahmen fanden die Einsatzkräfte sechs mutmaßliche Verkaufsportionen Kokain sowie Geld in dreistelliger Höhe und beschlagnahmten alles. Zwei Tatverdächtige im Alter von 26 und 28 Jahren wurden festgenommen. Während der Jüngere nach den polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen wurde, kam der Ältere zunächst in ein Polizeigewahrsam, da gegen ihn ein Haftbefehl wegen Diebstahls vorlag. Von dort wurde er anschließend der Justiz überstellt. Die weiteren Ermittlungen dauern an“.

(Foto: Volker Neef)

Zum Schusswaffengebrauch in dem Fall erklärte der Berliner GdP-Sprecher Benjamin Jendro: „Kein Polizist schießt gern, weder auf Menschen noch auf Tiere. Sie werden aber leider immer wieder in Situationen gebracht, in denen sie aus Notwehr oder Nothilfe zur Dienstwaffe greifen müssen. Wenn ein Hund auf einen zustürmt, ist es eine Gefahr für Leib und Leben. Wir wünschen dem verletzten Kollegen alles Gute und hoffen, dass dieser traumatische Einsatz bei keinem der beteiligten Kollegen Spuren hinterlässt.“

Text: Volker Neef

Fotos: Frank Pfuhl; Volker Neef