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Gut geklebt

Wahlplakate im Friedrichshain (Foto: BiWe)

Die Bundestagswahl am 23. Februar ist nun in Berlin sichtbar angekommen.

Seit dem 12. Januar dürfen die Parteien Plakate an Laternenmasten aufhängen. An mancher Lampe sind Plakate von 3 oder noch mehr Parteien zu sehen. Natürlich gibt es Vorschriften, die alle Parteien beachten müssen beim Plakatieren. Eine Mindesthöhe von 2,5 Metern ist vorgeschrieben. Die Größe eines Plakates darf nicht überschritten werden, die Ausmaße sind gesetzlich vorgeschrieben. Geregelt ist auch, dem Verkehr darf durch Plakate die freie Sicht nicht genommen werden.

Wahlplakat im Friedrichshain (Foto: BiWe)

In Berlin sind die Plakatkleber der Parteien geübt. In den letzten 3 Jahren haben sie 5Mal kleben dürfen. Das schafft garantiert Routine beim Aufhängen der Plakate. Es stellt sich ja auch unweigerlich die Frage, ob der deutsche Michel wirklich aufgrund eines Plakates eine bestimmte Partei wählt? Geregelt ist auch von Vater Staat: Wer aufhängt, muss auch wieder abhängen! Nach dem 23. Februar sind die Helfer der Parteien wieder auf Tour. Dann gilt es, die Plakate abzuhängen und einzumotten für die nächste Wahl. Die Rückseite ist wertvoll und kann mehrfach eingesetzt werden. Die sichtbare Vorderseite wird bei der nächsten Wahl auf den Hartkarton der Rückseite aufgeklebt. So spart jede Partei Geld, Ressourcen und tut etwas für den Umweltschutz.

Unsere Aufnahmen sind im Friedrichshain entstanden.

Text: Volker

Foto: BiWe