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Am Sonntag ein ofenfrisches Brötchen bitte!

(Foto: Adam Neef)

Die hiesige Generation 40plus kannte es aus eigener Erfahrung noch! Sonn- und Feiertags durften die Bäcker und Konditoren in Deutschland nur Kuchen und Torten verkaufen.

Am 1.November 1996 trat ein neues Gesetzt in Kraft! Das gelockerte Ladenschlussgesetz erlaubte es den Bäckern und Konditoren, rund um die Uhr zu backen. Das Nachtbackverbot landete in der Schublade.

Nun durften die Handwerker aus den Bereichen der Bäcker- und Konditorinnung neben Kuchen und Torten auch frisches Brot und knusprige Brötchen verkaufen. Allerdings streng limitiert auf 3 Stunden an Sonn- und Feiertagen. Der erste Sonntag, an dem der Verkauf von frischen Brötchen und Broten stattgefunden hatte, war der 3. November 1996, heute vor 28 Jahren. Mittlerweile ist auch das am Sonntag ganztags erlaubt und nicht nur 3 Stunden lang.

Text/Foto: Adam Neef