Der Mensch muss sich zu Lebzeiten um Angelegenheiten kümmern, die keine Freude bereiten.
Dazu gehört zum Beispiel der Gang zum Notar, um ein Testament zu verfassen. Wer nichts zu vererben hat oder nur ein paar Groschen auf der hohen Kante angehäuft hat, kann sich diesen Gang natürlich sparen.
Regelt man zu Lebzeiten nicht alles, muss man es sich im kühlen Grab gefallen lassen, dass andere Menschen die Entscheidungen fällen, die der Verstorbene zu Lebzeiten versäumt hatte. Neben einem Testament ist es auch sinnvoll, sich einmal Gedanken darüber zu machen, wie das eigene Grab aussehen soll. Möchte man überhaupt ein Grab haben? Soll man sich verbrennen lassen und dann in einem dafür ausgewiesenen Wald seine letzte Ruhestätte finden? Soll es ein Seemannsgrab sein oder eine anonyme Bestattung? Soll auf dem Grab ein Grabstein sich befinden? Wenn man einen Grabstein wünscht, was soll dort in Stein eingemeißelt sein?
Am 20. Oktober hat man allen Grund, sich hierzulande ganz besonders so seine Gedanken über einen Grabstein zu machen. Einem Bayern, der beruflich mit Friedhöfen und Grabsteinen zu tun hat, fiel auf, dass Grabsteine keinen eigenen Gedenktag besitzen. Der Herr rief den „Tag des Grabsteins“ ins Leben. Erstmals begangen wurde der „Tag des Grabsteins“ am 20.Oktober 2018, heute vor 6 Jahren.
Text/Foto: Volker Neef