Der Name Benelux setzt sich aus den Anfängen der Landesnamen zusammen: Belgien, Nederland und Luxemburg.
1958 beendete man erfolgreich Verhandlungen, um den Benelux-Vertrag zu unterzeichnen. Alle drei Länder haben einen Monarchen als Staatsoberhaupt. Vielleicht erleichterte das den Diplomaten ihre Aufgaben.
Im Vertrag wurde die Errichtung einer Wirtschaftsunion vereinbart, die alle drei Länder umfassen sollte. Für die Dauer von 50 Jahren wurde gegenseitiger freier Austausch von Dienstleistungen, Gütern, Kapital und Arbeitskräften vereinbart. Der Benelux-Vertrag trat am 1. November 1960 in Kraft. Es gab praktisch keine Handelsbeschränkungen mehr zwischen den drei Staaten.
Die drei Staaten ratifizierten den Benelux-Vertrag am 3. Februar 1958, heute vor 66 Jahren.
Da die drei Länder EU-Mitglieder sind, galten die ausgehandelten Erleichterungen innerhalb der Benelux-Länder auch in der gesamten EU.
Der Pole kann problemlos in Deutschland arbeiten, der Deutsche problemlos seinen Lebensabend in Portugal verbringen. Studienabschlüsse in einem Land der EU erkennen all EU-Staaten an. Die Freizügigkeit innerhalb der EU ist eine herausragende Errungenschaft!
Text/Foto: Volker Neef