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Zur Verteidigung der Kunstfreiheit

(Foto: Volker Neef)

Zur Verteidigung der Kunstfreiheit

Das politische und kulturelle Klima spitzt sich zu. Die aktuellen Diskussionen um Kunstfreiheit und die sogenannte Cancel Culture sind gefährlich. Der öffentliche Diskurs ist zunehmend durch unzulässige Vermischung von Themen und tendenziösen Behauptungen geprägt. Diese Verwirrung hat zu Verstößen gegen Freiheitsrechte geführt, die für eine demokratische Nation nicht hinnehmbar sind.

Die Akademie der Künste vertritt qua Gesetz und Satzung Freiheit und Anspruch der Kunst in Staat und Gesellschaft. Aus dieser Verpflichtung heraus gilt es, die Kunst- und Meinungsfreiheit als durch die deutsche Verfassung geschützte höchste Rechtsgüter in der Demokratie zu verteidigen. Sie sind in einem langen zivilisatorischen Prozess mühsam errungen worden.

(Foto: Volker Neef)

Die Freiheit der Kunst steht dabei in voller Verantwortung. Sie bewegt sich im Rahmen der Prinzipien unserer Verfassung: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ (Artikel 3 Grundgesetz)

Solange sie diesen Prinzipien nicht widerspricht, hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.

Die Akademie der Künste spricht sich gegen jegliche Gesinnungsprüfung von Künstler*innen sowie gegen vorauseilende rote Linien aufgrund politischer Äußerungen aus. Das Wesen und die Freiheit der Kunst sind bedroht, wenn man sie zu instrumentalisieren versucht. Die Kunstfreiheit muss jederzeit über einer unsachlich geführten Debatte stehen.

Das teilte unserer Redaktion am 15.12. Jeanine Meerapfel, Präsidentin der Akademie der Künste, mit. (Foto: Volker Neef)

Frank Pfuhl
Frank Pfuhl
SDHB Redaktion Berlin